Qualifizieren Sie Ihre eigenen Sicherheitsmitarbeiter berufsbegleitend zur IHK-geprüften Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten und bezuschusst den Lohn für die Unterrichtstage. Ihr Mitarbeiter bleibt im Einsatz – Unterricht nur 5 Tage pro Monat.
Start Februar 2027: Damit Ihr Mitarbeiter im Februar starten kann, muss der Förderantrag bei der Agentur für Arbeit bis Mitte Januar 2027 gestellt sein. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.
Jetzt Fördercheck starten ›Die Förderung besteht aus zwei Teilen: der Übernahme der Lehrgangskosten und einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeiten, in denen Ihr Mitarbeiter im Unterricht ist. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Betriebs. Die Tabelle zeigt den typischen Fall: Mitarbeiter ohne Berufsabschluss.
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Lohnkostenzuschuss |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | 100 % | bis 80 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 100 % | bis 60 % |
| ab 500 Beschäftigte | 100 % | bis 50 % |
Mitarbeiter ohne Berufsabschluss (oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf tätig): abschlussorientierte Weiterbildung nach § 81 SGB III – Lehrgangskosten 100 %, Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Unterrichtstage nach Betriebsgröße bis zu 80 / 60 / 50 % (gesetzlich bis zur vollen Höhe möglich, Ermessensentscheidung der Agentur). Mitarbeiter mit Berufsabschluss (seit mindestens zwei Jahren): Förderung nach § 82 SGB III – Lehrgangskosten 100 / 50 / 25 %, Zuschuss zum Arbeitsentgelt 75 / 50 / 25 %; für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung sowie bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung teils höher. Die genaue Höhe legt die Agentur für Arbeit im Einzelfall fest. Stand: Oktober 2026 – alle Angaben ohne Gewähr, wir prüfen Ihren Fall kostenlos.
Sie nennen uns Betriebsgröße und mögliche Teilnehmer – wir prüfen kostenlos, welche Förderung greift.
Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Wir liefern alle Unterlagen zur Maßnahme.
Berufsbegleitend: 5 Tage Unterricht pro Monat (Präsenz und online im Wechsel). Ihr Mitarbeiter arbeitet weiter.
Verkürzte Ausbildung mit Start im 2. Lehrjahr – Abschluss mit der IHK-Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Die Lehrgangskosten übernimmt in der Regel die Agentur für Arbeit zu 100 %. Sie zahlen Ihrem Mitarbeiter wie gewohnt den Lohn weiter – auch an den Unterrichtstagen – und erhalten dafür je nach Betriebsgröße einen Zuschuss von bis zu 80 %. Ihr Eigenanteil beschränkt sich damit auf einen Teil der Lohnkosten für rund 5 Tage im Monat.
5 Unterrichtstage pro Monat – Präsenz und online im Wechsel. An allen anderen Tagen arbeitet Ihr Mitarbeiter ganz normal in Ihrem Betrieb. Die Ausbildung ist verkürzt (Start direkt im 2. Lehrjahr) und endet mit der IHK-Abschlussprüfung.
Den Antrag stellen Sie als Arbeitgeber gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter beim Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit. Wir stellen Ihnen alle Unterlagen zur Maßnahme bereit (AZAV-Zertifizierung, Kosten, Ablauf) und begleiten Sie durch den Prozess. Für den Start im Februar 2027 sollte der Antrag bis Mitte Januar 2027 gestellt sein.
Mitarbeiter ab 18 Jahren mit Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag und Deutsch in Wort und Schrift. Für die volle Förderung der Lehrgangskosten sollten sie in der Regel noch keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten – das klären wir im Fördercheck.
Wir erklären Ihnen Förderung, Antrag und Ablauf in einem kurzen Gespräch – kostenlos und unverbindlich.