Wir haben eine gute Nachricht für alle, welche die Auswirkungen der Corona Pandemie weiterhin spüren.

Alle Sonderregelungen für die Kurzarbeit werden bis zum 30.06.2022 verlängert.

Außerdem wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert: Sowohl die Höhe der Leistungssätze, als auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten wurden während der Kurzarbeit erhöht.

Ebenso gilt: Wird die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden, werden die Sozialversicherungsbeiträge für die ausfallenden Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet. Nutzen Sie die „freie Zeit“ für eine Qualifizierung, sodass Sie gestärkt aus der Kurzarbeit herausgehen. Denn: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen“.