Berufliche Reha: Ihr Weg zurück ins Arbeitsleben

Sie haben einen Unfall in Ihrer früheren Beschäftigung gehabt oder litten an einer Krankheit, wodurch Sie nicht mehr in Ihre alte Beschäftigung einsteigen können?

Dann können Sie eine berufliche Rehabilitation erhalten! Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) an, um sich beruflich neu auszurichten.

Was bedeutet berufliche Rehabilitation?

Die berufliche Rehabilitation ist dafür da, Sie wieder in der Arbeitsleben nach einem Unfall oder einer Krankheit, einzugliedern.

  • erhalten Hilfe bei einer Jobsuche oder bei Erhalt des Arbeitsplatzes
  • eine Berufsvorbereitung
  • es werden Ihre beruflichen Qualifikationen angepasst (Ausbildung und Weiterbildung)
  • bei selbstständigen Berufen gibt es einen sog. Gründungszuschuss
  • Arbeitgeber bekommen eine finanzielle Leistung für Ihre Unterstützung eine Beschäftigung anzubieten
  • Finanzielle Leistungen an anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen

Voraussetzungen einer beruflichen Rehabilitation

Voraussetzungen berufliche Rehabilitation:

  • Wenn der gelernt Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, aus seelischer, körperlicher oder geistiger Behinderung
  • Hilfsbedürftig in Bezug auf die Eingliederung in den Beruf, Arbeit und Ausbildung erforderlich
  • Erhaltung des Arbeitsplatzes ist durch die Erwerbsminderung nicht möglich

Es müssen alle drei Voraussetzungen vorliegen um eine berufliche Rehabilitation zu beantragen.

Gemeinsam die vier Phasen der Reha bewältigen

Die AWZ Bodensee wird Sie bei allen Phasen der beruflichen Rehabilitation unterstützen und beiseite stehen.

Die bevorstehenden Phasen lauten:

  1. Medizinische Rehabilitation: bei der medizinischen Rehabilitation werden Ihre berufliche Eignung und Ihre Belastbarkeit getestet
  2. Berufliche Rehabilitation: Hier können Sie den Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen.
  3. Qualifizierung: Hier werden neue Kenntnisse erlernt und/oder auch vertieft.
  4. Vermitteln an einen Arbeitgeber: Mit ausreichenden Kenntnissen, werden Sie an einen Arbeitgeber vermittelt.

Maßnahmen berufliche Rehabilitation:

  • Berufszukunftsplanung
  • Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL)
  • Ausbildungen, Weiterbildungen bzw. Fortbildungen
  • Umschulungen
  • Coaching im Eingliederungsprozess
  • Vermittlung

Erstgespräch bei der AWZ Bodensee

Für Ihr Erstgespräch bei der AWZ Bodensee brauchen Sie den bewilligten Antrag auf die berufliche Rehabilitation. Sobald Sie den Antrag haben, können wir gerne gemeinsam Ihre Eingliederung in das Berufsleben bestreiten und gemeinsam Ihren Reha-Prozess planen und auf Sie anpassen.

Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung brauchen, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Zusätzlich benötigen wir:

  • Ihren Namen
  • Bewilligten Antrag (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  • Kostenträger (Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Rentenversicherung etc.)
  • Womit können wir Ihnen helfen?

 

Finanzielle Unterstützung:

Die Kosten werden von Kostenträgern übernommen. Zu den Kostenträgern gehören:

  • Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Private Versicherungen z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung

Welcher Kostenträger bei Ihnen in Frage kommt, richtet sich nach der Art der Behinderung an Ihrer bisherigen Tätigkeit.